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Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und d · Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich (Türkei)

§ 0 Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und d

Van krachtOfficiële tekst

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in Österreich

StF: BGBl. Nr. 164/1964 idF BGBl. Nr. 121/1965 (DFB)

BGBl. Nr. 14/1967

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Türkischen Republik sind in Anbetracht der zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen und der beiderseitigen Interessen auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes,

in der Absicht, den Bedarf Österreichs an ausländischen Arbeitskräften auch mit türkischen Arbeitskräften zu decken und die Anwerbung der türkischen Arbeitskräfte ausschließlich der Vermittlung der türkischen Anstalt zur Vermittlung von Arbeit und Arbeitskräften zu überlassen,

in der Erwägung, daß den Behörden der beiden Länder Richtlinien für die Durchführung ihres Vorhabens gegeben werden sollen,

und von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Solidarität zwischen den beiden Ländern zu verstärken,

übereingekommen, zu diesem Zwecke ein Abkommen folgenden Inhaltes abzuschließen:

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 17 am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.