B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 31 B-KUVGEntstehen der Leistungsansprüche
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
Die Ansprüche auf die Leistungen nach diesem Bundesgesetz entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.