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Soziale Sicherheit – Durchführung (Frank · Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)

§ 34 Soziale Sicherheit – Durchführung (Frank

Anträge auf Sterbegeld

Van krachtOfficiële tekst

Anträge auf Sterbegeld aus einer Versicherung eines der Vertragsstaaten können bei dem Träger des nicht zuständigen Staates gegebenenfalls auf einem Formblatt, das dieser Träger verwendet, eingebracht werden. Der Antrag ist unverzüglich dem zuständigen Träger zu übermitteln.