Familienberatungsförderungsgesetz · Familienberatungsförderungsgesetz
§ 6 Familienberatungsförderungsgesetz
Dem Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist jährlich über die nach diesem Bundesgesetz gewährten Förderungen zu berichten.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2013-04-18