BRWO 1974 · Betriebsrats-Wahlordnung 1974
§ 6 BRWO 1974Aktives Wahlrecht
1. ABSCHNITT Betriebsrat
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, die am Tag der Betriebs(Gruppen)versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes, bei Teilversammlungen am Tag der letzten Teilversammlung, das 16. Lebensjahr vollendet haben und an diesem Tag und am Tag der Wahl im Rahmen des Betriebes beschäftigt sind.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2021-06-01