BRWO 1974 · Betriebsrats-Wahlordnung 1974
§ 64k BRWO 1974Bezeichnung weiblicher Funktionäre von Organen der Arbeitnehmerschaft
7. ABSCHNITT
Wird eine Frau in die Funktion des Vorsitzenden eines in dieser Verordnung genannten Organs der Arbeitnehmerschaft gewählt, so trägt sie die Bezeichnung „Vorsitzende“.