§ 0 Pauschalierung der Überstunden- und der
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 23. Jänner 1976 über die Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und „Gehobener sozialer Betreuungsdienst“
StF: BGBl. Nr. 49/1976
BGBl. Nr. 201/1996 (NR: GP XX RV 72 und Zu 72 AB 95 S. 16. BR: 5161 , 5162 , 5163 , 5164 und 5165 AB 5166 S. 612. )
Gemäß den §§ 16 und 17 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972 , im Zusammenhang mit § 22 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der Fassung der 20. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle, BGBl. Nr. 215/1972 , wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Verwijst naar
- Pauschalierung der Überstunden- und der Art. 15
- Pauschalierung der Überstunden- und der Art. 16
- Pauschalierung der Überstunden- und der Art. 17
- Pauschalierung der Überstunden- und der Art. 22