BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 1 BSVGGeltungsbereich
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins
Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken- und die Pensionsversicherung sowie die Unfallversicherung der im Inland in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen, sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension (Übergangspension) aus der Pensionsversicherung nach diesem Bundesgesetz.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2020-12-24