BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 14a BDG 1979Konkurrenz von Verfahren nach § 14 und nach §§ 38 oder 40 Abs. 2 Konkurrenz von Verfahren nach Paragraph 14 und nach Paragraphen 38, oder 40 Absatz 2
Übertritt und Versetzung in den Ruhestand
Bei Zusammentreffen von Verfahren nach § 14 und von Verfahren nach den §§ 38 oder 40 Abs. 2 ruht das jeweils später eingeleitete Verfahren bis zum Abschluss des jeweils früher eingeleiteten Verfahrens.