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BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 203e BDG 1979Verlängerung der Bewerbungsfrist

3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen

Van krachtOfficiële tekst

Langen innerhalb der Bewerbungsfrist nicht mindestens so viele Bewerbungen ein, als Planstellen zu besetzen sind, so verlängert sich die Bewerbungsfrist um einen Monat. In die verlängerte Bewerbungsfrist ist die Zeit der Hauptferien nicht einzurechnen. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist in derselben Weise zu verlautbaren wie die Ausschreibung.