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BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 207b BDG 1979Inhalt der Ausschreibung

5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen

Van krachtOfficiële tekst

(1) Die Ausschreibung hat

1. die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,

2. die Ernennungserfordernisse,

3. den Hinweis auf das Erfordernis des § 207e Abs. 2 Z 2,

4. den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,

5. den Dienstort,

6. die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),

7. die Bewerbungsfrist und

8. die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche

zu enthalten.

(2) Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.