BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 224 BDG 1979An Pädagogischen Hochschulen mitverwendete Lehrpersonen
11. Unterabschnitt Lehrpersonen in bestimmten Tätigkeiten an Pädagogischen Hochschulen
Die Zuweisung zur Mitverwendung an einer Pädagogischen Hochschule gemäß § 210 ist auf Antrag des Rektorats jeweils für die Periode vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres zulässig, in begründeten Fällen auch für einen Teil dieser Periode. Die Zuweisung darf höchstens im Ausmaß von zehn Werteinheiten (§ 2 Abs. 1 BLVG) erfolgen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2015-09-01