BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 260 BDG 1979Einteilung
11. Unterabschnitt WACHEBEAMTE
Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1 und W 2 vorgesehen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2000-08-12
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
11. Unterabschnitt WACHEBEAMTE
Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1 und W 2 vorgesehen.