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Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königrei · Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königreich)

§ 42 Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königrei

Artikel 42

Van krachtOfficiële tekst

(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in London ausgetauscht werden.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.

(3) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Hohe Vertragschließende Partei kann es unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen.