Soziale Sicherheit – Durchführung (Griec · Soziale Sicherheit – Durchführung (Griechenland)
§ 8 Soziale Sicherheit – Durchführung (Griec
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen bei Alter, Invalidität und Tod direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.