Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)
§ 0 Soziale Sicherheit (Spanien)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND SPANIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 305/1983 (NR: GP XV RV 920 AB 1012 S. 107. BR: AB 2490 S. 421. )
Die Republik Österreich und Spanien
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen, das an die Stelle des Abkommens vom 23. Oktober 1969 *) in der Fassung des Zusatzabkommens vom 14. November 1979 **) treten soll, zu schließen:
_________________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 358/1970
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 90/1981
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. April 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 46 Abs. 2 am 1. Juli 1983 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.