B-GlBG · Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
§ 3 B-GlBGGleichstellung
1. Hauptstück Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
Ziel dieses Hauptstückes ist die Gleichstellung aufgrund des Geschlechts und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie pflegenden Angehörigen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2024-10-10