AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
§ 18a AVRAGSprachliche Gleichbehandlung
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen noch nicht geschlechtsneutral formuliert sind, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
AVRAG · Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen noch nicht geschlechtsneutral formuliert sind, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.