PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
§ 21 PBVGZentralausschuß
ABSCHNITT 1
Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfaßt, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und zentral verwaltet werden, ist ein Zentralausschuß zu bilden.
PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
ABSCHNITT 1
Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfaßt, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und zentral verwaltet werden, ist ein Zentralausschuß zu bilden.