VGÜ · Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025
§ 1 VGÜGeltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, für die Untersuchungen im Sinne des 5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes vorgesehen sind.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2026-01-01