§ 59 KGGAußerkrafttreten
Abschnitt 12 Schlußbestimmungen
§ 13 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft; er ist jedoch auf Ansprüche auf Grund von Geburten vor dem 1. Jänner 2000 weiter anzuwenden.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 1999-08-18
Verwijst naar
- KGG Art. 13