Soziale Sicherheit – Durchführung (Slowe · Soziale Sicherheit – Durchführung (Slowenien)
§ 11 Soziale Sicherheit – Durchführung (Slowe
Gewährung von Geldleistungen
Die zuständigen Träger haben Renten und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.