Soziale Sicherheit (Nordmazedonien) · Soziale Sicherheit (Nordmazedonien)
§ 0 Soziale Sicherheit (Nordmazedonien)
Österreichisch-mazedonisches Abkommen über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 46/1998 idF BGBl. III Nr. 141/1998 (DFB) (NR: GP XX RV 769 AB 811 S. 82. BR: AB 5524 S. 629. )
Von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind beide Seiten übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. März 1998 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 37 Abs. 2 mit 1. April 1998 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.