Soziale Sicherheit – Durchführung (Kroat · Soziale Sicherheit – Durchführung (Kroatien)
§ 11 Soziale Sicherheit – Durchführung (Kroat
Gewährung von Geldleistungen
Die zuständigen Träger haben Renten und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.