Soziale Sicherheit – Durchführung (Kroat · Soziale Sicherheit – Durchführung (Kroatien)
§ 14 Soziale Sicherheit – Durchführung (Kroat
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.