Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten · Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten
§ 4 Äußere Rechtsverhältnisse der IsraelitenAufgaben der Religionsgesellschaft
2. Abschnitt Aufbau und Aufgaben
Der Religionsgesellschaft obliegen insbesondere
1. die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, soweit sie über den Wirkungsbereich einer Kultusgemeinde hinausreichen;
2. die Vorlage der Verfassung der Religionsgesellschaft und von Statuten der Kultusgemeinden, deren Änderungen sowie Änderungen in der Zusammensetzung der Organe an das zuständige Mitglied der Bundesregierung;
3. die Beschlussfassung über die Aufteilung der nach § 14 der Religionsgesellschaft zustehenden jährlichen finanziellen Leistungen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2012-05-24