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Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten · Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten

§ 4 Äußere Rechtsverhältnisse der IsraelitenAufgaben der Religionsgesellschaft

2. Abschnitt Aufbau und Aufgaben

Van krachtOfficiële tekst

Der Religionsgesellschaft obliegen insbesondere

1. die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, soweit sie über den Wirkungsbereich einer Kultusgemeinde hinausreichen;

2. die Vorlage der Verfassung der Religionsgesellschaft und von Statuten der Kultusgemeinden, deren Änderungen sowie Änderungen in der Zusammensetzung der Organe an das zuständige Mitglied der Bundesregierung;

3. die Beschlussfassung über die Aufteilung der nach § 14 der Religionsgesellschaft zustehenden jährlichen finanziellen Leistungen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2012-05-24