Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österre · Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
§ 1 Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österre
Die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche ... (Anm.: gegenstandslos) sind berechtigt, nach Maßgabe von ihnen zu erlassender Kirchenbeitragsordnungen zur Deckung des kirchlichen Sach- und Personalbedürfnisses Kirchenbeiträge zu erheben.