Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten · Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten
§ 25 Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten
Artikel V. Artikel römisch fünf.
Auf die Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache finden mit den in diesem Artikel angeführten Abweichungen die für die österreichischen Mittelschulen allgemein geltenden Vorschriften Anwendung.