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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und · Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Erhebung der Apostolischen Administratur Burgenland zu einer Diözese

§ 7 Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und

Artikel VII Artikel römisch sieben

Van krachtOfficiële tekst

(1) Die Erhebung der Diözese Eisenstadt soll innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgen.

(2) Der Heilige Stuhl wird der Bundesregierung der Republik Österreich eine Ausfertigung der Erhebungsbulle übermitteln. Mit dem Einlangen dieser Ausfertigung wird die Erhebung für den staatlichen Bereich wirksam.