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Satzungen des Internationalen Studienzen · Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut

§ 6 Satzungen des Internationalen Studienzen

Die Generalversammlung

Van krachtOfficiële tekst

Zum Inkraftreten vgl. Art. 15

Die Funktionen der Generalversammlung sind:

a) Beschlußfassung über die Richtlinien für die Tätigkeit des Zentrums;

b) Wahl der Mitglieder des Rates;

c) Ernennung des Direktors auf Vorschlag des Rates;

d) Überprüfung und Genehmigung der Berichte und der Tätigkeit des Rates;

e) Überwachung der Finanzoperationen des Zentrums, Überprüfung und Genehmigung seines Budgets;

f) Festsetzung der Beiträge der Mitglieder auf Grund der Beitragsskala für die Mitgliedstaaten der UNESCO;

g) Festsetzung der Beiträge der assoziierten Mitglieder auf Grund der den einzelnen Ländern zur Verfügung stehenden Mittel.