§ 0 Gründung österreichischer Informationsin
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 474/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
ÜBEREINKUNFT ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FÖDERATIVEN VOLKSREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE GRÜNDUNG UND TÄTIGKEIT ÖSTERREICHISCHER INFORMATIONSINSTITUTIONEN IN JUGOSLAWIEN
StF: BGBl. Nr. 194/1962
BGBl. Nr. 282/1976
BGBl. Nr. 474/1996
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien sind zum Zwecke, die Tätigkeit von Informationsinstitutionen Österreichs in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien zu regeln, wie folgt übereingekommen:
Diese Übereinkunft wurde gemäß ihrem Artikel 8 durch Notenwechsel mit Wirksamkeit vom 17. April 1962 in Kraft gesetzt.