§ 6 Medaille für Verdienste um die Vorbereit
Die Medaille darf von anderen Personen weder in der Öffentlichkeit getragen, noch zu Lebzeiten des Besitzers in das Eigentum anderer Personen übertragen werden.
Die Medaille darf von anderen Personen weder in der Öffentlichkeit getragen, noch zu Lebzeiten des Besitzers in das Eigentum anderer Personen übertragen werden.