§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Italiendie Italienische Regierung
Die Österreichische Bundesregierung und
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen
StF: BGBl. Nr. 197/1968
in dem Bestreben, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Filmindustrien der beiden Staaten im beiderseitigen Interesse fortzuführen und zu vertiefen,
in der Überzeugung, daß diese Zusammenarbeit zur wirksamen Verbreitung der Kultur beider Völker beiträgt und die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Staaten fördert,
von dem Wunsche getragen, daß Filme, die sich durch ihre technischen Vorzüge, ihren künstlerischen Wert und ihren besonderen Aufwand auszeichnen, in den Genuß der Vorteile von Gemeinschaftsproduktionen kommen,
sind wie folgt übereingekommen: