§ 0 Anerkennung weiterer akademischer Grade
(Übersetzung)
Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik
StF: BGBl. Nr. 491/1974 idF BGBl. Nr. 577/1982 (DFB) (NR: GP XIII RV 431 AB 656 S. 64. BR: S. 319. )
Auf Grund der vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichneten Ratifikationsurkunde sind die in den Schlußbestimmungen des Abkommens vorgesehenen Mitteilungen am 10. Juni 1974 in Rom erfolgt; das Vertragswerk ist daher am 9. August 1974 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Anlagen wird genehmigt: