§ 0 Zusatzprotokoll zum Abkommen über die ku
ZUSATZPROTOKOLL zum Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien abgeschlossen in Wien, am 17. September 1971
StF: BGBl. Nr. 247/1975 (NR: GP XIII RV 1027 AB 1065 S. 103. BR: AB 1098 S. 330. )
Die beiden Vertragsparteien sind übereingekommen wie folgt:
Auf Grund der von den gemäß dem Bundesgesetz vom 8. April 1974, BGBl. Nr. 208, die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Präsidenten des Nationalrates unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunde ist die im Art. 2 des vorstehenden Zusatzprotokolls vorgesehene Mitteilung Österreichs am 6. Mai 1974 erfolgt. Da die entsprechende Mitteilung Rumäniens im Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten am 18. Feber 1975 eingelangt ist, ist das Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 2 am selben Tag in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Zusatzprotokolls wird genehmigt.