§ 0 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwisch
ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern *), abgeschlossen in Rom am 14. März 1952
StF: BGBl. Nr. 612/1975
Das Zusatzprotokoll ist gemäß seinem Artikel 4 am 23. November 1975 in Kraft getreten.
______________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954