Medaille für Verdienste um die Vorbereit · Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976 § 3 Medaille für Verdienste um die Vorbereit Van krachtOfficiële tekst Die Verleihung der Medaille erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung. ← Vorige · § 2 Inhoud § 4 · Volgende →