§ 0 Notenwechsel über die gegenseitige Anerk
Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik
StF: BGBl. Nr. 360/1977 (NR: GP XIV RV 122 AB 196 S. 25. BR: AB 1521 S. 351. )
Die Ermächtigung zur Abgabe der im vorletzten Absatz der italienischen Eröffnungsnote vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß der erwähnten Bestimmung am 2. Juli 1977 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.