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Notenwechsel über die gegenseitige Anerk · Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade Österreich und Italien

§ 0 Notenwechsel über die gegenseitige Anerk

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Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung weiterer akademischer Grade zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik

StF: BGBl. Nr. 360/1977 (NR: GP XIV RV 122 AB 196 S. 25. BR: AB 1521 S. 351. )

Die Ermächtigung zur Abgabe der im vorletzten Absatz der italienischen Eröffnungsnote vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß der erwähnten Bestimmung am 2. Juli 1977 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.