Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Finnland)
§ 15 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 15
Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Es tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.