§ 7 Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen –
Austausch von Stipendien für jüngere Forscher
Die Vertragsparteien gewähren jüngeren Forschern des anderen Vertragsstaates Forschungsstipendien im Ausmaß von drei Monaten jährlich.
Austausch von Stipendien für jüngere Forscher
Die Vertragsparteien gewähren jüngeren Forschern des anderen Vertragsstaates Forschungsstipendien im Ausmaß von drei Monaten jährlich.