FTFG · Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
§ 14 FTFGFörderungsnehmer
ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Förderung von angewandter Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
Förderungsmittel für Vorhaben gemäß § 11 können gewährt werden an:
1. natürliche Personen;
2. juristische Personen;
3. Personengesellschaften.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2009-06-18