§ 14 Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung
Artikel XIV Artikel römisch vierzehn
Dieses Abkommen tritt nach Ablauf des Tages der Unterzeichnung in Kraft.
Artikel XIV Artikel römisch vierzehn
Dieses Abkommen tritt nach Ablauf des Tages der Unterzeichnung in Kraft.