Schulpflichtgesetz 1985 · Schulpflichtgesetz 1985
§ 17 Schulpflichtgesetz 1985Schulbesuch bei vorübergehendem Aufenthalt
F. Berechtigung zum freiwilligen Besuch allgemeinbildender Pflichtschulen
Kinder, die sich in Österreich nur vorübergehend aufhalten, sind unter den gleichen sonstigen Voraussetzungen, wie sie für Schulpflichtige vorgesehen sind, zum Schulbesuch berechtigt.