§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Portuga
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF: BGBl. Nr. 328/1985 (NR: GP XVI RV 372 AB 513 S. 84. BR: AB 2958 S. 459. )
Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik,
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in der Entschlossenheit, die Zusammenarbeit der beiden Vertragsstaaten auf dem Gebiete der Universitätsausbildung zu fördern,
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vom Wunsche geleitet, der Jugend der beiden Vertragsstaaten den Zugang zu geistigen Gütern beider Länder zu erleichtern,
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in der Erwägung, daß die Universität eine der wichtigsten Quellen des geistigen Lebens eines Landes ist,
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nach allgemeiner Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Vertragsstaaten, durch die festgestellt wurde, daß diese Studien vergleichbar sind, und
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im Geiste der Europäischen Abkommen über die Gleichwertigkeiten im universitären Bereich,
haben folgendes vereinbart:
Die im Artikel 9 Absatz 1 vorgesehenen schriftlichen Mitteilungen wurden seitens der Portugiesischen Republik am 12. Juli 1984 und seitens der Republik Österreich am 31. Mai 1985 abgegeben.
Das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. Oktober 1985 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.