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Übereinkommen über die Anerkennung von H · Übereinkommen über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa

§ 17 Übereinkommen über die Anerkennung von H

Artikel 17

Van krachtOfficiële tekst

Die Ratifikation dieses Übereinkommens oder der Beitritt dazu erfolgt durch Hinterlegung einer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur.