§ 4 Universität Innsbruck und Padua – gemein
Artikel IV Artikel römisch vier
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vereinbarung unterzeichnet wird.
Artikel IV Artikel römisch vier
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vereinbarung unterzeichnet wird.