Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Durchf · Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Durchführung
§ 11 Teilnahme Österreichs am ASTP 3 – Durchf
Artikel 11
Der Gemeinsame Programmrat für Nachrichtensatellitenprogramme bestätigt anhand eines Berichtes der Organisation den Abschluß des Programms. Die Organisation notifiziert dies schriftlich den Teilnehmerstaaten.