Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Sat · Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem
§ 5 Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Sat
Artikel 5
Die Österreichische Bundesregierung und die Organisation können die Bestimmungen dieser Vereinbarung auf Grund der Erfahrung in beiderseitigem Einvernehmen abändern, um insbesondere ihre Anwendung zu verbessern.