Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn · Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

§ 1 Abkommen zwischen Österreich und Ungarn

Artikel 1

Van krachtOfficiële tekst

In diesem Abkommen bedeutet

a) der Ausdruck „Prüfungszeugnis“ ein Zeugnis oder einen Nachweis, daß durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung, deren Anforderungen in Rechtsvorschriften beider Seiten geregelt sind, ein beruflicher Bildungsgang abgeschlossen worden ist;

b) der Ausdruck „Gleichwertigkeit“ das Vorliegen von gleichwertigen Prüfungsanforderungen;

c) der Ausdruck „Gleichhaltung“ die innerstaatliche Anerkennung der Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1999-04-01