§ 6 Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagno
I. Allgemeine Bestimmungen. römisch eins. Allgemeine Bestimmungen.
Die Verwendung bakterienhältiger Mittel zur Schädlingsbekämpfung ist verboten.
I. Allgemeine Bestimmungen. römisch eins. Allgemeine Bestimmungen.
Die Verwendung bakterienhältiger Mittel zur Schädlingsbekämpfung ist verboten.